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Unsere
Geschäftsbedingungen
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Fassung vom 01.05.2007
Die Firma „IQ - HÖHENARBEIT" / Gerhard Hubmann“
– vertreten durch den Inhaber Gerhard Hubmann –
leistet und liefert für ihre Auftraggeber nur und ausschließlich zu
nachfolgenden Bedingungen:
1. Angebote
- Unsere
Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Angaben über
Leistungen, Materialien etc. sind firmen- und branchenübliche Näherungswerte.
- Durch
technische Entwicklungen geänderte Leistungen und sonstige Merkmale müssen
vorbehalten bleiben. Änderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig
vor Leistungsbeginn mitgeteilt.
- Ergeben
sich nach der Angebotsstellung von Seiten des Auftraggebers Änderungen
hinsichtlich der Abwicklung des Auftrages, fühlen wir uns nicht an
das jeweilige Angebot gebunden – es kann somit teilweise oder ganz
seine Gültigkeit verlieren.
2.
Voraussetzungen
- Bei
Montagearbeiten, insbesondere von Werbemitteln, muss eine Absprache
hinsichtlich der Befestigungsmittel stattfinden. Bei ungeeigneten oder
nicht zugelassenen Befestigungsmitteln und/oder -methoden, behalten
wir uns eine Auftragsabwicklung – auch im nachhinein – vor.
3.
Auftragserteilung
- Vor
Auftragserfüllung muß eine schriftliche Auftragsbestätigung
vorliegen. Hierbei kann es sich um das erstellte Angebot oder eine
schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers handeln. Die
Auftragsbestätigung kann uns per Post, Fax oder E-Mail erreichen.
Firmenbezeichnung und Firmensitz des Auftraggebers und die
entsprechende Angebotsreferenz müssen aus der Auftragsbestätigung
hervorgehen.
- Für
den jeweiligen Auftragsort müssen uns ausreichende Informationen zur
Verfügung gestellt werden, aus denen eine eindeutige
Machbarkeitsanalyse durch uns möglich wird. Sollten diese
Informationen unzureichend sein (betreffend Anschlagpunkte, Anbringung
von Seilstrecken, Zustieg und Zugang), behalten wir uns eine Begehung
des Auftragsortes vor der Auftragserteilung vor. Die Kosten dieser
Begehung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Die
für die Auftragserteilung benötigten Gutachten und Genehmigungen müssen
zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung vorliegen. Sollte dies nicht der
Fall sein, kommt der Auftraggeber für die anfallenden Kosten auf.
4.
Leistungen
- Wir
erfüllen unsere Aufträge jeweils im Rahmen der zum Zeitpunkt der
Auftragserfüllung gültigen Richtlinien der jeweiligen
Vorschriften und der gesetzlichen Bestimmungen.
- Eine
Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Leistungsfristen wird nur
unter der Voraussetzung eines ungestörten Betriebablaufes und ungestörter
Transportmöglichkeiten übernommen. Fälle höherer Gewalt oder
sonstige damit vergleichbare Ereignisse bei uns, unseren Lieferanten
oder bei den Transportunternehmen, entbinden uns von der rechtzeitigen
Leistungserfüllung ohne Schadensersatzansprüche.
- Vereinbarte
Leistungstermine müssen bei Auftragsbestätigung angegeben sein,
andernfalls gelten sie als nicht vereinbart.
- Verzögerungen,
die durch verspätete Anlieferung zu verarbeitender Materialien
entstehen (Werbeträger, Befestigungsmaterial, Korrosionschutzmittel
etc.), gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind gegebenenfalls
gesondert mit uns abzurechnen.
- Vorbesichtigungen,
Beratungen, Lösungsvorschläge, Projektierung und administrative
Vorleistungen, die im Zusammenhang mit der Abwicklung des jeweiligen
Vorhabens erbracht werden müssen, werden gesondert behandelt bzw.
abgerechnet.
- Anträge
(z. B. Gutachten, Genehmigungen, Bauanträge) sind vom Auftraggeber zu
erbringen. Verzögerungen, die sich aus nicht vorhandenen oder
unkorrekt gestellten Anträgen ergeben, gehen zu Lasten des
Auftraggebers. Ergeben sich durch verspätet eingereichte Anträge Änderungen
der Abwicklung des Auftrages, trägt der Auftraggeber die daraus
entstehenden Kosten.
- Bei
seilunterstützten Arbeiten sind wir – zur Gewährung größtmöglicher
Sicherheit – nicht weisungsgebunden, soweit es unsere Sicherungs-
und Arbeitstechnik betrifft. Dies gilt auch für die Anbringung von
Fixpunkten zur Personen- oder Materialsicherung, welche wir uns in
jedem Falle vorbehalten.
- Verantwortlich
für die Durchführung der Seilunterstützten Arbeiten ist der von uns
benannte Aufsichtsführende.
- Der
Aufsichtsführende ist für fremdes Personal weisungsbefugt, sofern es
sich um sicherheitsrelevante Bereiche und die Abwehr
sicherheitsrelevanter Einflüsse handelt.
- Auftragsarbeiten,
die eine Gruppenstärke von mehr als 4 Höhenarbeitern an einem Ort
erfordern, werden grundsätzlich mit einem zusätzlichen Aufsichtsführenden
abgewickelt.
- Auftragsarbeiten,
die eine Gruppenstärke von mehr als 6 Höhenarbeitern an einem Ort
erfordern, werden grundsätzlich mit einem zusätzlichen Aufsichtsführenden
zuzüglich eines Höhenretters abgewickelt.
5. Storno
- Bei
Auftragsstornierungen von Dienstleistungen berechnen wir 25 % des
gesamten Auftragswertes als Stornogebühr. Wird eine Leistung weniger
als 5 Werktage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn storniert, erhöht
sich die Stornogebühr auf 50 % des gesamten Auftragswertes. Bei
Stornierung einer Leistung weniger als einem Werktag vor
Leistungsbeginn stellen wir 90 % des gesamten Auftragswertes in
Rechnung.
- Materialbeschaffungen,
die im Rahmen der Abwicklung des Auftrages nach der Auftragserteilung
vorab geleistet wurden, werden zu 100 % in Rechnung gestellt.
6. Zahlung
- Berechnet
werden – sofern keine gesonderten Vereinbarungen bestehen – die am
Tage der Leistung geltenden Tagespreise. Die Rechnung wird zum Tage
der Leistung ausgestellt. Ein Hinausschieben des Rechnungsverfalls (Valutierung)
ist ausgeschlossen.
- Bei
Aufträgen, die sich über mehr als 5 Werktage erstrecken, behalten
wir uns vor, Zwischenrechnungen bzw. Rechnungen in Form von
Abschlagszahlungen zu stellen.
- Die
Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
- Bei
Erstkunden behalten wir es uns vor, bei Auftragserteilung eine
Vorabzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswertes vor Beginn der
Arbeiten einzufordern.
- Zahlungen
können wie folgt geleistet werden, sofern auf der Rechnung nichts
anderes vermerkt ist: Netto in bar, als Verrechnungs- oder Barscheck
nach Beendigung des Auftrags oder per Überweisung nach
Rechnungserhalt. Als Datum des Zahlungseinganges gilt der Tag, an dem
der Betrag bar bezahlt oder bei bargeldloser Zahlung unserem Konto
gutgeschrieben wurde.
- Unser
Zahlungsziel ist sofort ohne Abzug, es sei denn, auf der Rechnung ist
anderes vermerkt. Skonti vereinbaren wir im Einzelfall.
- Sollten
wir unbefriedigende Auskunft über die Zahlungsfähigkeit des
Auftraggebers erhalten, so können wir sofortige Bezahlung verlangen,
die Leistung verweigern und die Erledigung weiterer Aufträge von
Vorauszahlung abhängig machen. Dies gilt auch, wenn uns die negative
Auskunft erst nach Erteilung der Auftragsbestätigung zukommt.
- Mündliche
Preisabsprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
7.
Zahlungsverzug
- Werden
vereinbarte Ratenzahlungen nicht eingehalten, so wird bei Aussetzen
einer Rate der Restbetrag sofort fällig.
- Jede
Zielüberschreitung berechtigt uns, ab dem Tag der Zahlungsfälligkeit,
als Zinsvergütung 4 % p.a. über dem Diskontsatz der
Österreichischen Nationalbank zu verlangen.
8.
Gegenforderungen
- Gegenforderungen
können nur aufgerechnet werden, wenn sie unbestritten oder rechtskräftig
sind.
9.
Konventionalstrafen
- Vertragsstrafen
gelten als grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen davon vereinbaren
wir nicht.
10. Mängel
- Mängelrügen
bei offensichtlichen Mängeln werden nur dann berücksichtigt, wenn
sie unmittelbar nach Beendigung der Leistung, ohne schuldhaftes Verzögern,
spätestens jedoch 2 Wochen nach Kenntnisnahme, bei uns vorliegen.
- Für
Mängel, die durch höhere Gewalt entstanden sind, haften wir nicht.
- Wir
behalten uns vor, bei fehlerhaften Leistungen die Leistung zu
verbessern oder fehlerfrei zu erbringen oder die am Tage der Leistung
gültige Vergütung zu mindern oder zu erstatten.
- Weitergehende
Haftungsansprüche können nicht geltend gemacht werden.
- Mängel
an Teilleistungen berechtigen nicht zur Annullierung des gesamten
Auftrages oder anderer bereits erteilter oder bestätigter Aufträge.
11. Haftung
- Wir
haften nicht für entstandene Schäden, die durch Maßnahmen des
Auftraggebers vermeidbar gewesen wären.
- Produkte
von Herstellern, die wir zur Auftragsbearbeitung einsetzen, sind von
uns einer Sicht- und Funktionsprüfung unterzogen worden.
Haftungsansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz können daher gegen
uns nicht geltend gemacht werden.
12.
Datenerfassung und Bildrechte
- Der
Auftraggeber willigt ein, dass die für die Auftragsbearbeitung benötigten
Daten gemäß Datenschutzgesetz
gespeichert werden.
- Wir
untersagen in jedem Fall Bild-, Video- und Tonaufnahmen. Sollten
entgegen dieser Vereinbarung Aufnahmen gemacht werden, so geht das
Bild-, Video- oder Tonmaterial – gegen Erstattung der Materialkosten
– in unseren Besitz über.
- Haben
wir Bild-, Video- und Tonaufnahmen schriftlich genehmigt, so gehen die
Rechte an den Bild-, Video- und Tonaufnahmen auf uns über. Sie dürfen
nur privat oder firmenintern, ohne jede weitergehende Verfügung,
verwendet werden, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Wir
behalten uns vor, von Aufträgen Bild-, Video- und Tondokumentationen
zu fertigen. Der Auftraggeber willigt ein, dass das Bild-, Video- oder
Tonmaterial zu Referenz- und Werbezwecken eingesetzt werden kann und
verzichtet insofern auf seine Rechte an dem Bild-, Video- oder
Tonmaterial. Die Freigabe gilt auch für alle Mitarbeiter und
Nachunternehmer des Auftraggebers, die auf dem Bild-, Video- oder
Tonmaterial gespeichert sind.
13.
Geltungsbereich
- Vorstehende
Geschäfts- und Leistungsbedingungen gelten für den Vertragsabschluss
in der vorliegenden Form sowie für alle diesen Vertrag betreffenden
Leistungen.
- Bei
Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber unsere Bedingungen an und
ist mit ihrer Geltung für den abgeschlossenen Vertrag einverstanden.
14.
Salvatoresche Klausel
- Sind
oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder
rechtswidrig, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen und des gesamten
Rechtsgeschäftes nicht. Bis zur wirksamen Neuregelung gelten die dem
Willen der AGB am nächsten kommenden gesetzlichen Regelungen.
15
Schlussbestimmung
- Erfüllungsort
ist 8010 Graz. Gleiches gilt hinsichtlich des ausschließlichen
Gerichtsstandes für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche
aus dem Vertragsverhältnis.
- Vom
Auftraggeber vorgeschriebene Leistungs- und Lieferbedingungen gelten,
soweit sie nicht mit den unsrigen übereinstimmen, als widersprochen
und ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass der
Auftraggeber angibt, nur zu seinen Bedingungen beauftragen zu wollen.
- Andere
Bedingungen und Abweichungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform und unserer Bestätigung.
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